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Statistik für Anfänger

Wo wir grad bei Diagrammen waren: “Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.”, so die geflügelten Worte eines unbekannten Autors. Bei der letzten Newsletteraktion bekam ich folgende Statistik, aufgeschlüsselt nach Empfängerdomains:

Newsletter Statistik

Für eine der Domains fassen wir also zusammen:

100% von null Mails wurden versendet. Also keine. Davon wurden 4 geöffnet. Das sind 0%. Innerhalb dieser null/vier/keinen Mails gab es 40% Klickrate. Das sind null Klicks. Klar, oder?

Glaser vs. Dettweiler

Da das anscheinend größere Kreise zieht als bisher vermutet, will ich da nochmal kurz drauf eingehen, und knapp die Vorgeschichte umreißen:

Am 12. August bloggte Peter Glaser (Bloggt für die Stuttgarter Zeitung über das Internet) über ein – nun ja – Aneinandergeraten mit Marco Dettweiler (macht Selbiges für die FAZ). Die beiden stritten sich über eine Wortschöpfung. Den genauen Wortlaut will ich nicht wiedergeben, da ich wirklich nicht genau sagen kann, wen ich nun zitieren soll … Ach nee, Moment:

Die Welt ist eine Google

(Zitat: Einer von Beiden, wahrscheinlich Peter Glaser)

Hätten wir das also auch geklärt. Jedenfalls legte Peter Glaser eine Mailkonversation offen, und prompt wurde sich kollektiv das Hirn zermartert, ob, wie weit anonymisiert und überhaupt man Mails veröffentlichen darf. An sich ist die Frage ganz gut. Hier ein paar Stellungnahmen:

Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftlichen Inhalten ist nur zulässig, wenn ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

(Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht aus Stuttgart, via lawblog.de)

So ist das also. Wer allerdings regelmäßig in den BildBlog schaut, der weiß, dass es zur Auslegung von Termini wie “überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit” durchaus auseinandergehende Meinungen geben kann. Viel besser gefällt mir da die Ansicht von Robert:

Ein Nachfragen beim Absender ist nie eine schlechte Idee, sondern auch ganz einfach ein rechtliches Muss. Je nach Inhalt kann es sein, dass man persönliche Daten entfernt, Sätze korrigiert, den Inhalt selbst ergänzt oder kürzt. [...]

(Robert Basic)

Nachfragen also. und von Privatpersonen schon mal überhaupt nix veröffentlichen. Klingt einfach, und würde ich für meinen Teil eigentlich schon automatisch machen. Leider haben einige Leute immer noch nicht begriffen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, und machen einfach munter drauflos. Ich hatte auch schon Ärger mit Leuten, die meine Person statt in E-Mails lieber auf einer öffentlichen Pinnwand irgendwelcher SCs diskutieren wollten. Das geht natürlich irgendwie nicht.

Und weil das Ganze hier nicht ohne Mehrwert bleiben soll, möchte ich gerne auf einen Eintrag von Soeren Onez verweisen. Dieser befasst sich ausführlich mit der Ethik der Suchmaschinenoptimierer und hinterfragt kritisch, wie man mit der Verantwortung umgeht. Denn Verantwortung hat man nicht zuwenig, wenn man mit einer Seite ganz vorn in den Suchmaschinen rangiert, und eventuell brisanten Content (so wahr er auch sein mag) darauf stehen hat. Die Grundfrage ist: Wie soll man als SEO damit umgehen, möglicherweise für gute Platzierungen von Inhalten verantwortlich zu sein, die Betroffenen eventuell jahrelang Schaden zufügen? Letztendlich bereichert man sich ja noch daran, besonders wenn ein Thema oder Vorfall vie eben die “Glaser vs. Dettweiler”-Geschichte brandaktuell ist. Kann man das mit seinem Gewissen vereinbaren?

Im Prinzip sehe ich das so: jeder ist für sein Tun verantwortlich. Wenn ein Herr Dettweiler jemandem verbal ans Bein pisst, ist das seine Entscheidung. Wenn ich da was drüber schreibe, ist das meine Entscheidung (Obwohl ich mich mangels Werbung hier ausnehme). Wie lange der Content optimal platziert ist, ist wiederum eine SEO-Frage. Wenn ich jedoch hergehe und meinen Blog explizit auf Suchbegriffe wie “Dettweiler” oder “Glaser” optimiere, muss ich das in erster Linie mit meinem Gewissen vereinbaren. Ebenso, wie der Herr Glaser die Veröffentlichung einer Dettweilerschen E-Mail mit seinem Gewissen vereinbaren muss.